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Fomulare

SEPA-Lastschriftmandat

Sie möchten, dass Ihre Wassergebühren abgebucht werden oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Dann teilen Sie uns hier Ihre Kontodaten mit.

Eigentümerwechsel

Sie haben ein Anwesen in unserem Verbandsgebiet gekauft oder verkauft? Dann melden Sie hier schnell und einfach den Eigentümerwechsel.

Installateurverzeichnis

Sie möchten in unser Installateurverzeichnis eingetragen werden? Dann reichen Sie hier Ihren Antrag auf Eintragung ein.

Wasseranschluss

Sie benötigen einen neuen Wasseranschluss, Bauwasser für Ihr Bauvorhaben oder möchten einen bestehenden Anschluss ändern? Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Formular.

Fertigmeldung

Ihre Hausinstallation ist abgeschlossen und der Wasserzähler kann eingebaut werden? Dann melden Sie uns hier die Fertigstellung.

Hinweise zur Wasserversorgung

Hausinstallation

Der Haus- bzw. Grundstücksanschluss, der sich auch auf privatem Gelände befindet, gehört zur öffentlichen Wasserversorgung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe und bleibt in dessen Besitz. Daher ist ausschließlich der WZV für die Errichtung, Änderung und Erneuerung dieses Anschlusses zuständig. Das KFR-Absperrventil stellt dabei die Übergabestelle zwischen dem öffentlichen Trinkwassernetz und der privaten Wasserverbrauchsanlage dar.

Für die Neuerrichtung oder wesentliche Änderung einer Verbrauchsanlage ist vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe erforderlich. Das entsprechende Antragsformular steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Arbeiten an der Hausinstallation nur durch zugelassene Installationsbetriebe ausgeführt werden dürfen. 

Die Installationsarbeiten dürfen dabei erst hinter dem KFR-Ventil beginnen.

Bauwasser

Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben Bauwasser benötigen, können Sie dieses über das entsprechende Formular auf unserer Homepage beantragen.

Bei winterlichen Temperaturen (Frostgefahr) ist der Bauwasseranschluss ausreichend zu isolieren oder außer Betrieb zu nehmen, um Frostschäden zu vermeiden. Für die ordnungsgemäße Ausführung und Sicherung des Anschlusses ist der Bauherr verantwortlich.

Wenn der Bauwasseranschluss vorübergehend abgestellt werden soll, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.